Anstaltsbeiräte sind von der Vollzugsverwaltung unabhängige Gremien in den Justizvollzugsanstalten, in denen sich Bürger ehrenamtlich engagieren. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in Baden-Württemberg in § 18 des ersten Justizvollzugsgesetzbuchs geregelt.
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